.
FSRK

Das geplante Gebührengesetz ist eine Verschlechterung

Die zum Wintersemester geplante Einführung von sogenannten nachgelagerten Studiengebühren in Höhe von 375 Euro ist eine Farce. Die sogenannte Nachlagerung ist keine, denn die Gebühren werden zu jedem Semesterbeginn für alle fällig. Nur wer EU-Bürger, unter 45 und noch in der Regelstudienzeit plus 2 Semester ist, soll die Chance auf eine Stundung der Gebühr haben. Die Befreiungstatbestände für behinderte und chronisch kranke Studierende sowie junge Eltern werden aufgehoben, womit die ca. 11.000 erteilten Befreiungen der vergangenen Semester wegfallen. Das bedeutet, etwa ein Drittel der über 36.000 Studierenden der Uni müßten sofort die 375 Euro zahlen (zuzüglich der 250 Euro Rückmeldegebühr).
Wer dennoch eine Stundung erreicht, ist nach dem Studium verschuldet und muß, wenn er die Schuld nicht auf einen Schlag abbezahlen kann, einen verzinsten Kredit zur Rückzahlung aufnehmen. Gleichzeitig verdienen sich die öffentlich-rechtliche Wohnungsbaukreditanstalt und ihre privaten Kreditgeber mit der steuerfinanzierten Vorstreckung der gestundeten Gebühren gegenüber den Unis dumm und dusselig.

http://www.fsrk.de/artikel_100.html [Stand 31. August 2008]