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dokumentiert
Beschluß der Vollversammlung vom 12.04.2006

Für eine öffentliche Anhörung zum „Studienfinanzierungsgesetz“

Seit Senator Dräger seinen Entwurf für ein „Studienfinanzierungsgesetz“ vorgelegt hat, verweigert er sich der öffentlichen Diskussion mit den Studierenden um dieses Machwerk der Abwicklung demokratischer, emanzipatorischer und sozial gerechter Wissenschaft.

Die Begegnung im Wissenschaftsausschuss am 07.04.2006 konnte diesem Mangel wie erwartet nicht abhelfen. Abgesehen davon, dass nicht einmal alle gekommenen Studierenden überhaupt den Raum betreten konnten, bestand keine Möglichkeit, die Aussagen des Senators zu erwidern und die studentische Position darzulegen. Die große Anzahl an interessierten Studierenden hat jedoch die Notwendigkeit bestätigt, die Öffentlichkeit am weiteren Diskussionsprozess der Bürgerschaft zum sog. „Studienfinanzierungsgesetz“ zu beteiligen.

Die studentische Vollversammlung der Uni Hamburg vom 12.04.2006 fordert daher die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft auf, eine öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschuss einzuberufen.

Im Blick auf die geplante „Expertenanhörung“ im Wissenschaftsausschuss fordert die studentische Vollversammlung, solche Referenten zu laden (AstA-Vertreter, Fachschaftsräterepräsentanten), die ein kritisches Wissenschaftsverständnis und fundierte Kenntnis vom studentischen Alltag haben.

http://www.fsrk.de/artikel_228.html [Stand 12. April 2006]