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FSRK

FSRK-Konzept

Konzept für ein gesamtuniversitäres Fachschaftsrätegremium (gF)

Das nachstehende Konzept wurde auf der Vollversammlung der Fachschaftsräte der Universität Hamburg am 15. Januar 2002 beschlossen und auf der konstituierenden Sitzung der FSRK am 29. Januar 2002 insofern geändert, als daß die Referenten der FSRK einem FSR angehören oder von einem FSR delegiert sein müssen. Danach wurde es in brieflicher Abstimmung von den Fachschaftsräten mit 23:1:1 Stimmen angenommen. Auf seiner Sitzung am 7. Februar 2002 hat das Studierendenparlament der Universität Hamburg das Konzept bestätigt und die FSRK als Gremium anerkannt.

Problemlage

Aufgabe der Gremien der Verfaßten Studierendenschaft (VS) ist es, als institutionalisierte studentische Interessenvertretung in Auseinandersetzungen um bildungs-, wissenschafts- und hochschulpolitische Fragen einzugreifen, die Studierenden über aktuelle Entwicklungen in diesen Bereichen aufzuklären und studentische politische und kulturelle Aktivitäten zu initiieren.
Hierbei kommt es häufig vor, daß Fragestellungen bzw. studentische Aktivitäten in bestimmten Fachbereichen oder Studiengängen besonders ausgeprägt, frühzeitig oder überhaupt nur dort auftreten, jedoch ihren Ursprung in gesamtuniversitärer Entwicklung (und diese wiederum in allgemein gesellschaftlicher) haben, bzw. für diese von Bedeutung sind. Es ist deswegen ein Gremium der VS notwendig, das fachbereichs- und studiengangsübergreifend sowohl gegenseitige Informierung, als auch gemeinsames gesamtuniversitäres und ggf. allgemein gesellschaftliches Wirken ermöglicht. Ein gesamtuniversitäres Fachschaftsrätegremium (gF), also ein gemeinsames Gremium der Fachschaftsräte, als kompetente Organe der VS an den jeweiligen Fachbereichen, ist hierfür am besten geeignet.

Aufgabe

Aufgabe eines gFs ist demnach,

a. gegenseitige Informierung und Hilfestellung über bzw. bei hochschul- und bildungspolitische Entwicklungen (Studienbedingungen, Wissenschaftsinhalte, etc.) und studentische Aktivitäten (Veranstaltungen, Initiativen, etc.) sowohl in den jeweiligen Fachbereichen und Studiengängen, als auch in der Gesamtuniversität und ggf. darüber hinaus zu ermöglichen,
b. diese Informationen gemeinsam zu bewerten (was ist die Ursache bestimmter Probleme oder Möglichkeiten? , was ist die Wirkungsdimension der Aktivitäten?, etc.), um einen höhern Grad der Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit sowohl für die Tätigkeit an den jeweiligen Fachbereichen und in den Studiengängen, als auch für gemeinsame gesamtuniversitäre und ggf. allgemein gesellschaftliche Aktivitäten zu erlangen.

Eine darüber hinausgehende inhaltliche Bestimmung der Aufgaben ist nicht sinnvoll, da diese Ergebnis der gemeinsamen Bewertung sein und somit nicht vorweg genommen werden sollten.

Arbeitsweise

Um der dargelegten Aufgabe gerecht zu werden - Information und Beratung - ist es notwendig, daß Vertreter der Fachschaftsräte sich regelmäßig gemeinsam Treffen. Hierbei taucht der Widerspruch auf, daß für die Qualität ein gewisses Maß an Quantität notwendig ist, jedoch das - auch gesetzlich vorgesehene - Engagement der Studierenden in der VS insbesondere wegen der aktuellen Studienbedingungen erheblich erschwert ist. Zudem haben die Mitglieder von Fachschaftsräten ohnehin viel zu tun. Mit einer höheren Qualität der jeweiligen FSR-Tätigkeit, die ein gF ja ermöglichen soll, wird dieses Problem zwar relativiert, jedoch nicht behoben. Falsch wäre jedoch, dieses Problem mit Zurückhaltung und Bescheidenheit zu beantworten. Vielmehr ist eine Arbeitsweise notwendig, die ein Höchstmaß an demokratischer Beteiligung ermöglicht, um daraufhin wirken zu können, daß die Studienbedingungen verbessert werden und somit wiederum die Möglichkeiten des Engagements in der VS.
Für ein Höchstmaß an Beteiligung ist deshalb notwendig, die regelmäßigen Sitzungen (alle 2 Wochen) auch für diejenigen transparent zu halten, die nicht an allen Sitzungen teilnehmen können. So sind von den jeweiligen Sitzungen Verlaufsprotokolle zu verfassen und zur jeweils nächsten Sitzung an alle Fachschaftsräte zu verschicken. Dabei sollten auch schriftlich eingereichte Informationen weitergeleitet werden. Für die Beschlüsse über Positionspapiere und Aktivitäten ergibt sich aus dem demokratischen Anspruch, aber auch aus der Aufgabenbestimmung (Informationsaustausch, Bewertung, praktische Schlußfolgerungen), daß jeweilige Beschlußfassungen mit den Einladungen in der Tagesordnung angekündigt und Beschlußvorlagen vor der Sitzung an alle Fachschaftsräte verschickt werden. So ist ermöglicht, daß niemand von eventuellen Beschlüssen überrascht wird.
Des weiteren ist es sinnvoll, stärker arbeitsteilig zu agieren. Hierfür sollten Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich mit einzelnen Aspekten der Hochschulpolitik und der Fachschaftsarbeit auseinandersetzen. So wird zum einen die Möglichkeit geschaffen, den zentralen gemeinsamen Sitzungen zuzuarbeiten, als auch die Bedingung dafür, daß Fachschaften an der gF-Tätigkeit mitwirken können, für die die Arbeit im zentralen Gremium zu aufwendig ist.
Darüber hinaus sollten für eine größere Transparenz allgemeine Richtlinien der Tätigkeit des gF in einem Arbeitsprogramm festgelegt werden, welches jeweils für einen längeren Zeitraum beschlossen wird.
Um ein Höchstmaß an gemeinsamer Handlungsfähigkeit und damit nicht nur der Beteiligung an Sitzungen sondern auch an der Realisierung der gemeinsamen Schlußfolgerungen zu erreichen, sollte zudem soweit wie möglich auf Konsens in dem gF orientiert werden.

Struktur und Verankerung

Um in seinen Praxis auch Gewicht zu haben, muß das gF den Status eines offiziellen Gremiums der VS haben. Jedoch bleiben die entscheidenden Gremien der VS das Studierendenparlament (StuPa) als Ort politischer Auseinandersetzungen und der AStA als das Ausführenden Organ des StuPas. Das gF darf also keine Nebenstruktur zu diesen Gremien sein, sondern muß in diese eingegliedert werden, jedoch politisch eigenständig arbeiten können.
Das gF erhält deshalb den Status eines teilautonomen Referats. Das heißt, das gF erhält Stimmrecht im AStA, um die aus der Fachschaftsperspektive erarbeiteten Positionen für die Tätigkeit des AStA zur Geltung zu bringen. Des weiteren erhält es einen Anteil der Gelder der VS zur eigenen Verfügung. Zur Wahrnehmung des Mandats im AStA wählen die Fachschaftsräte auf einer gemeinsamen Versammlung Referenten. Diese sind, anders als die im StuPa gewählten Referenten, nicht gegenüber dem StuPa, sondern nur gegenüber den Fachschaftsräten rechenschaftspflichtig (eine Ausnahme bildet, wegen der Wirtschaftsordnung, die finanzielle Rechenschaft).
Entsprechend handeln die Referenten des gF auf Grundlage der Beschlüsse und des Arbeitsprogramms des gFs. Sie übernehmen in diesem Sinne nicht nur das Mandat im AStA sondern insgesamt die Außenvertretung des gFs.
Darüber hinaus sind die Referenten verantwortlich für die Protokolle und die Einladungen zu den Sitzungen des gFs, sowie für die Moderation einer Mailingliste. Die Referenten sind außerdem dafür verantwortlich, daß die verschiedenen Fachschaftsräte aus dem gF heraus regelmäßig besucht werden.
Für die Wahl der Referenten, wie für alle anderen Abstimmungen im gF, hat jeder FSR eine Stimme. Eine Stimmstaffelung anhand der Studierendenzahlen ist nicht sinnvoll. Die Größe von Fachbereichen und die Zahl der Studierenden in bestimmten Fachbereichen ist erheblich Ergebnis einer politischen Bewertung der Bedeutung des jeweiligen Faches. Die Mitwirkungsrechte einzelner Fachschaftsräte in einem gF sollten unabhängig von der jeweiligen Bewertung sein. Deswegen haben alle FSR gleiches Stimmrecht im gF.
Für die Wahl der Referenten und die Abstimmung über das Arbeitsprogramm gilt ein Quorum in dem Sinne, daß mindestens 10% der im AStA anhand der Wahlunterlagen als aktiv geführten Fachschaftsräte eine Fürstimme abgeben müssen. Ein prinzipielles Beschlußfähigkeitsquorum ist nicht sinnvoll, weil sich damit das gF selber darin beschränken würde, für Studienbedingungen zu wirken, die einen höheren Beteiligungsgrad ermöglichen. Mit der Wahl und dem Arbeitsprogramm jedoch werden langfristige Festlegungen getroffen, für die mit dem Quorum die Beständigkeit der Basis für diese Entscheidungen gesichert werden soll.
Für seine Arbeit benötigt das gF eine Infrastruktur. Das gF erhält deshalb einen Raum mit Computerzugang im AStA und die Referenten erhalten für ihre Arbeit gemeinsam mindestens eine Aufwandentschädigung.
Entsprechend der Aufgabenbestimmung, Arbeitsweise und Struktur ist die treffende Bezeichnung für das gF "Fachschaftsrätekonferenz".
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Konzept:

— Das gesamtuniversitäre Fachschaftsrätegremium (gF) ist das gemeinsame Gremium aller Fachschaftsräte der Universität Hamburg. Es trägt den Namen Fachschaftsrätekonferenz.
— Der Gegenstand der Tätigkeit der FSRK ergibt sich aus der laufenden Arbeit der Fachschaftsräte und wird von diesen in der FSRK eigenständig bestimmt.
— Die FSRK tagt alle 2 Wochen zu einem festgelegten Termin. Die Sitzungen sind öffentlich.
— Die Einladung zur Sitzung, ein Protokoll der vergangenen Sitzung und Beschlußvorlagen für auf der Sitzung zu fassende Beschlüsse werden jeweils mindestens eine Woche vor der Sitzung allen FSRs per Post und - soweit vorhanden - per eMail zugesandt.
— Die FSRK bildet nach Möglichkeit Ausschüsse, in denen zu einzelnen Aspekten der Hochschulpolitik, der Fachschaftsarbeit, etc. gearbeitet wird. Die Ausschüsse tagen ebenfalls öffentlich. Die Mitarbeit in den Ausschüssen und auf den Sitzungen der FSRK sind nicht aneinander gebunden.
— Die FSRK hat Stimmrecht im AStA und erhält im Haushalt der VS einen Topf zur eigenen Verwendung.
— Die FSRK wählt auf einer Vollversammlung mindestens zwei Referenten. Diese vertreten die FSRK nach außen, nehmen das Stimmrecht im AStA wahr, sind verantwortlich für Protokolle, Einladungen, Mailingliste und den regelmäßigen Besuch der Fachschaftsräte. Die Referenten werden gewählt auf der Grundlage eines ebenfalls auf der Wahlversammlung abzustimmenden Arbeitsprogramms.
— Für die Wahl der Referenten und die Abstimmung über das Arbeitsprogramm gilt ein Quorum in dem Sinne, daß mindestens 10% der im AStA anhand der Wahlunterlagen als aktiv geführten Fachschaftsräte eine Fürstimme abgeben müssen.
— Die FSRK erhält einen Raum mit Computerzugang im AStA und die Referenten erhalten für ihre Arbeit gemeinsam mindestens eine Aufwandentschädigung.

http://www.fsrk.de/artikel_44.html [Stand 29. Januar 2002]