Die Studierenden der Universität werden am 31. Mai 2006 erneut in der Öffentlichkeit für die Gebührenfreiheit des Studiums protestieren.
An diesem Tag wird in erster Lesung das „Studienfinanzierungsgesetz“ in der Bürgerschaft beraten.
Die Expertenanhörung und die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz vor dem Wissenschaftsausschuß haben gezeigt: Es gibt keine guten Gründe für die Einführung von Studiengebühren aber reichlich Gründe und gute Argumente für ihre Ablehnung.
Am konkreten Gesetzentwurf wird insbesondere deutlich, daß das Bezahlstudium notwendig sozial ungerecht ist und damit die Krise des Bildungssystems in der BRD weiter verschärft wird statt sie zu lösen.
Das vom Wissenschaftssenator Dräger vorgeschlagene Darlehensmodel steigert diese soziale Selektivität eher, als daß es sie mindert. Vor allem die übergroße Zahl derer, die von Haus aus nicht genug Geld haben, um die Gebühren zu zahlen, werden gezwungen sein, das Darlehen aufzunehmen. Dadurch muß der Betreffende aber nicht nur die Gebühren zahlen, sondern zusätzlich auch die Zinsen für das Darlehen. Das kann soweit gehen, daß derselbe Betrag, der an die Universitäten als Gebühr überwiesen wird, noch einmal an die Bank als Zinsen geht. Armut muß also doppelt bezahlt werden.
Je weniger Geld jemand hat, desto mehr muß er zahlen – das ist im Höchstmaß unsozial.
Damit widerspricht der Gesetzentwurf auch verbindlichem internationalen Recht. So heißt es im „UN-Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“ (seit 1976 in der BRD geltendes Recht) in Artikel 13: „(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an.[…], (2) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts […]c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß;“
Die Einführung von Studiengebühren ist das Gegenteil der allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit. Wenn jemand der weniger Geld hat sogar mehr zahlen muß, hat keinesfalls jedermann gleichermaßen Zugang zur Hochschulbildung.
Aus den genannten Gründen und vielen mehr lehnt die Mehrheit der Bevölkerung Studiengebühren ab. An der Universität kommt dies zum Ausdruck in mehreren Beschlüssen des Akademischen Senats sowie in Beschlüssen studentischer Vollversammlungen und einer Urabstimmung unter Studierenden, in der knapp 95% (über 12.000 Studierende) „Ja zur Gebührenfreiheit“ votiert haben.
Hierzu Niels Kreller, Sprecher der Fachschaftsräte an der Uni Hamburg: „Der Hamburger Senat sollte endlich davon Abstand nehmen, sich fortwährend gegen die Mehrheit der Bevölkerung in dieser Stadt zu wenden. Der Verkauf des LBK, sowieso der Ausverkauf städtischen Eigentums, die Abänderung des in Volksabstimmung gebildeten Wahlrechts, nun die Studiengebühren. Der Senat bastelt weiter an der Verschärfung seiner Krise, die mit der notwendigen Entlassung des nicht mehr tragbaren Justizsenators offensichtlich geworden ist. Ein Richtungswechsel ist hier dringend geboten. Das fallenlassen des sogenannten Studienfinanzierungsgesetzes könnte ein Anfang sein.“
Am 31. Mai werden die Studierenden
— um 12 Uhr ab Campus eine Demonstration „Studiengebühren stoppen! Freie Bildung für alle!“ starten
— um 15 Uhr eine gemeinsame Kundgebung mit SchülerInnen und der GEW am Hauptbahnhof abhalten
— ab 16:30 Uhr in der Bürgerschaft als Besucher an der Sitzung teilnehmen
— ab 16:30 Uhr mit all denen, die nicht in die Bürgerschaft kommen, im Hörsaal G des Phil-Turms (Von- Melle-Park 8) gemeinsam eine Live-Übetragung der Bürgerschaftssitzung ansehen.