Am vergangenen Donnerstag, den 20.04.2006, war zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Studierendenparlaments der Universität Hamburg geladen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Wahl eines AStA.
Die anwesenden Parlamentarier haben auf dieser Sitzung einen AStA der Loyalität zum Hamburger Rechtssenat ins Amt gesetzt. Er schützt eine kritische Meinung zu Studiengebühren vor, will sich aber an deren konkreten Umsetzung beteiligen und steht damit im Widerspruch zu den Vollversammlungs- und Urabstimmungs-Beschlüssen der Studierendenschaft in. Dieser AStA ist allerdings unrechtmäßig gewählt.
Bis zum heutigen Tag ist die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Parlaments nicht geklärt. Die formalen Grundlagen der Wahl – die Satzung und die Wahlordnung – wurden im Jahr 2000 von einer Koalition von rechten Grünen bis zu Burschenschaftslisten geändert. Diese Änderung ist jedoch rechtswidrig zustande gekommen. Dies hat der Ältestenrat der Verfaßten Studierendenschaft festgestellt. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem eine diesbezügliche Klage anhängig ist, hat durch Sachverhaltsaufklärung und in Äußerungen bereits deutlich gemacht, daß es höchstwahrscheinlich ebenfalls in diesem Sinne urteilen wird. Das Präsidium der Universität Hamburg als Rechtsaufsicht der Studierendenschaft wurde daher vom Ältestenrat aufgefordert, die Genehmigung der unrechtmäßige Satzung und Wahlordnung zurückzuziehen.
Dies hat weitreichende Bedeutung für die politische Zusammensetzung des Parlaments. Die senatskritischen Listen haben bei den StuPa-Wahlen über 52% der Stimmen erhalten. Durch die damalige unrechtmäßige Verkleinerung des Parlaments von 47 auf 35 Mitglieder und die Einführung einer 2,5%-Hürde erhalten sie trotzdem eine Parlamentsminderheit von 17 zu 18 gegenüber den Listen, die sich mit ständischer Fakultäts- und Partikularinteressenorientierung der Senatspolitik anpassen wollen. Mit der Wiederinkraftsetzung der rechtmäßigen Regularien würde dieses Verhältnis dem Wählervotum entsprechend wieder zurechtgerückt zu einer Mehrheit der linken Listen von 25 zu 22, die ein gesellschaftlich oppositionelles und menschlich emanzipatorisches Programm vertreten.
Diese ungeklärte Situation haben die Listen der politischen Angepaßtheit zu nutzen versucht, um noch schnell Fakten zu schaffen und einen AStA zu wählen, dem allerdings die politische Legitimation durch das Wählervotum ebenso fehlt wie eine ordnungsgemäße Wahlgrundlage. Dazu Niels Kreller, Referent der Fachschaftsrätekonferenz: „Dieser AStA ist unrechtmäßig gewählt. Die Studierendenschaft der Uni Hamburg hat einen AStA verdient, der ihre politischen Interessen gegen die Bemühungen des Hamburger Wissenschaftssenators vertritt, die Wissenschaft und ihre Subjekte dem Kommerz zu unterwerfen. Es geht um ein Programm der sozialen Öffnung, der demokratischen Verfaßtheit und der Emanzipatorischen Orientierung der Wissenschaft. Der nachdrückliche Kampf gegen die Studiengebühren ist wesentlicher Bestandteil einer solchen Politik, wie sie auch durch die Fachschaftsräte verfolgt wird. Ein AStA, der diese Politik unterstützt und selber realisiert ist daher dringend geboten.“